Dr. Kind & Ulrich - Rechtsanwälte und Notar

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Die Durchsuchung

Erscheinen Durchsuchungsbeamte bei Ihnen zu Hause oder auf dem Firmengelände, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Fragen Sie nach dem Grund des Besuches
  • Lassen Sie sich den Dienstausweis und die richterliche
    Durchsuchungsanordnung zeigen
  • Notieren Sie die Personalien des Beamten
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt oder die
    Rechtsabteilung Ihres Unternehmens


Idealerweise sollte ein Jurist während der Dauer der Untersuchung anwesend sein.

Lassen Sie sich einen Beschlagnahmebeschluss zeigen und fotokopieren Sie ihn.

Verlangen Sie eine Bescheinigung, in der alle beschlagnahmten Gegenstände lückenlos aufgeführt sind.

Polizeibeamte sind nicht befugt, aufgefundene Papiere durchzusehen. Sie dürfen nur verschlossene Unterlagen mitnehmen.

Versuchen Sie, die beschlagnahmten Unterlagen zu kopieren.